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Der neue Anwendungserlaß zur AO
Mit Schreiben vom - IV A 4 - S 0062 - 13/98 hat das BMF den neuen Anwendungserlaß zur AO - AEAO - veröffentlicht (BStBl I S. 630). Dieser neue AEAO tritt an die Stelle des bisherigen AEAO vom (BStBl I S. 664), der seit seiner Veröffentlichung schon über zwanzigmal geändert oder ergänzt worden war. Nach rund elf Jahren war die Zeit für eine Neufassung des AEAO reif. Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder wollten die aktuell anstehenden Änderungen und Ergänzungen nicht erneut durch punktuelle Regelungen vornehmen, sondern den Rechtsanwendern ein aktuelles Gesamtwerk anbieten. Die Bedeutung der Neufassung des AEAO liegt somit mehr in der Erleichterung der praktischen Arbeit als in ”revolutionären” Änderungen der Verwaltungsauffassung.
Bei dieser Gelegenheit wurde der AEAO an zahlreichen Stellen aktualisiert und zum Teil auch ”entschlackt”. Bei der Veröffentlichung des neuen AEAO im BStBl wird auf materielle Änderungen gegenüber der bisherigen Anweisungslage durch Randstriche hingewiesen, redaktionelle Änderungen wurden nicht näher gekennzeichnet. Bei der Neufassung des AEAO hat das BMF zur Arbeitserleichterung nunmehr auch ein Stichwortverzeichnis erstellt. Darüber hinaus wurde ein Abkürzungsverzei...