Kompakt-Training Personalwirtschaft
11. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
H. Personalverwaltung
Die Personalverwaltung stellt die Gesamtheit aller administrativen, routinemäßigen Tätigkeiten im Bereich der Personalwirtschaft dar. Sie wird von der Personalabteilung wahrgenommen, der Gestaltungsaufgaben zukommen. Es sollen unterschieden werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Personalverwaltung | Aufgaben |
Instrumente | |
Personalinformationssysteme |
Die Personalverwaltung durch die Personalabteilung ist aus internen Gründen, z. B. zur Unterstützung der Personalleitung wie auch der Führungskräfte – allein oder gemeinsam mit ihnen – notwendig, z. B. auch durch die rationelle/standardisierte Abwicklung von Massenvorgängen. Sie wird aber auch aus externen Gründen tätig, z. B. aufgrund gesetzlicher und behördlicher Veranlassungen, die Meldepflichten bewirken.
Im Rahmen der Personalverwaltung wird mit personenbezogenen Daten umgegangen. Um zu verhindern, dass diese Daten missbräuchlich genutzt werden, gibt es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die EDV-bezogene Datenverarbeitung betrifft. Als Datenschutz werden die Maßnahmen zum Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten verstanden. Seine Ziele sind:
die Sicherung der Privatsphäre der Mitarbeiter
die Bewahrung der Vertraulichkeit der Mitarbeiterdaten
das Verhüten des Missbrau...