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StuB 6/2019 S. 246

Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Hierauf weist das BMF aktuell hin ( :071 NWB RAAAH-08903).

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht:

  • BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Version 1.0.1 (abrufbar unter http://go.nwb.de/jfjex);

  • BSI TR-03151 Secure Element API (SE API), Version 1.0.1 (abrufbar unter http://go.nwb.de/38sbm):

  • BS...