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Das Glück des Steuerberaters im Haftungsprozess
Der Bundesgerichtshof (, NWB FAAAH-05310) hat sich mit der Frage befasst, inwieweit die Pflichtverletzung zweier Steuerberater gegenüber ihrem Mandanten ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Hier hat das Gericht Voraussetzungen und Grenzen von Beweiserleichterungen im Bereich der Beratung durch Rechts- und Steuerberater abgesteckt und sich mit der Frage nach einem Schaden auseinandergesetzt, wenn die auf der Grundlage einer pflichtwidrigen Empfehlung der Steuerberater erfolgte Zeichnung von mehreren Kapitalanlagen für den Mandanten zum Teil nachteilig, zum Teil aber auch vorteilhaft ist.
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Schuldhafte Pflichtverletzung
[i]StB muss finanzielle Beteiligung und Vorteile offenbarenDer steuerliche Berater handelt pflichtwidrig, wenn er seinem Mandanten zu einer Vermögensanlage rät, aus der der Steuerberater selbst durch den Vertragsschluss des Mandanten finanzielle Vorteile zieht, und der Berater den Mandanten nicht von seiner wirtschaftlichen Verflechtung mit der Kapitalanlage in Kenntnis setzt.
Wenn der Steuerberater aus einer vom Mandanten getätigten Vermögensanlage partizipiert, muss er diesen Umstand offenbaren, so dass sein Mandant diesen ...