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NWB Nr. 3 vom Seite 99 Fach 2 Seite 6917

Zur Rückwirkungsproblematik des § 27 Abs. 3 UmwStG bei Umwandlungen

von Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Detlef Haritz und Rechtsanwalt Dipl.-Kaufmann Gerhard Slabon, Berlin

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion, ohne vorherige öffentliche Diskussion und ohne Einschaltung der Spitzenverbände, hat der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat am dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform einen Inhalt gegeben, der von niemandem vorher geahnt werden konnte. Der Deutsche Bundestag hat in einer Sondersitzung am diesem Gesetz zugestimmt. Den Bundesrat passierte das Gesetz am . Das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform sieht einschneidende Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vor. Vermeintliche Steuerschlupflöcher sollen zur Kompensation für die Abschaffung bzw. Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer gestopft werden. Um das Gegenfinanzierungspotential möglichst frühzeitig wirksam werden zu lassen, sollen die Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft treten. Das Gesetz ist am 29. 10. 1997 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Der vorliegende Beitrag befaßt sich nicht mit den einzelnen Neuregelungen des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (s. hierzu ), sondern beschränkt sich auf die Rückwirkungsproblematik, die in § 27 Abs. 3 UmwStG n. F. sowie in § 50c Abs. 11 EStG n. F. für Umwandlungen angeleg...