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Keine Erstattung von Beraterkosten im isolierten Einspruchsverfahren
- (BStBl II S. 501) -
I. Sachverhalt
Nachdem Einsprüche des Klägers gegen Steuerbescheide im Ergebnis erfolgreich waren, beantragte er nunmehr beim Finanzamt, die ihm zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 900 DM) zu erstatten. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Mit der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage vor dem Finanzgericht hielt er an seinem Begehren fest. Der Prozeßkostenhilfeantrag wurde vom Finanzgericht abgelehnt. Die dagegen eingelegte Beschwerde beim BFH blieb erfolglos.
II. Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Es fehlt nach Auffassung des BFH an einer gesetzlichen Regelung, nach der einem Steuerpflichtigen, der im ”isolierten Vorverfahren” (d. h. ohne anschließendes Gerichtsverfahren) obsiegt, ein Kostenerstattungsanspruch gegen das Finanzamt eingeräumt wird. Das Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung ist seit dem für beide Verfahrensbeteiligten (Einspruchsführer und Finanzamt) kostenfrei. Beide Seiten haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen. Der Gesetzgeber, der damit von der Regelung des § 80 VwVfG abwich, begründe...