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BFH 13.09.2018 III R 10/18, NWB 12/2019 S. 780
Kraftfahrzeugsteuer | Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung
Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind laut nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden.