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BFH 20.11.2018 VIII R 37/15, NWB 12/2019 S. 778

Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können laut die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.

Anmerkung:

Die vorbehaltlose Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten (und deren Verrechenbarkeit mit positiven Kapitaleinkünften) war nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH zu erwarten. Die „automatische“ Ausbuchung im Zeitpunkt des [i]Ronig, Kapitalvermögen, infoCenter, NWB DAAAB-14243 Eintritts des Knock-out-Ereignisses ist nach dem Verständnis des Senats eine „Einlösung“ (zu null) i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Zu diesem den Prinzipien der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit und der folgerichtigen B...