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BFH | Anteilserwerb durch ausländische Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Vorgang
(1) Eine im Inland weder als Kapital- noch als Personengesellschaft rechtsfähige Briefkastengesellschaft kann nicht Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft erwerben. (2) Die Rechtsfähigkeit einer im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft beurteilt sich grds. nach dem Recht am Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes (sog. Sitztheorie). (3) Abweichend davon richtet sich die Rechtsfähigkeit nach der sog. Gründungstheorie, wenn eine Gesellschaft in einem Vertragsstaat der EU, des EWR oder in einem mit diesen aufgrund Staatsvertrags in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gleichgestellten Staat nach dessen Vorschriften wirksam gegründet ist. (4) Kommt einer Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Sitztheorie keine Rechtsfähigkeit zu, kann sie dennoch als Personengesellsc...