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IWB Nr. 5 vom Seite 205

Kostenumlagevereinbarungen: Quo vadis Gewinnaufschlag?

Die deutsche Finanzverwaltung übernimmt die OECD-Grundsätze zu Cost Contribution Arrangements

Verena Kaul

Mit seinem [i]BMF, Schreiben v. 5.7.2018 - IV B 5 - S 1341/0 :003 NWB IAAAG-88494 Schreiben v.  hat das BMF seine eigenen, wenn auch an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien von 1995 ausgerichteten, Grundsätze aufgegeben und die seit dem Update im Juli 2017 anzuwendenden Leitlinien der OECD zu sog. Kostenumlagevereinbarungen (Cost Contribution Arrangements) unmittelbar übernommen. Die mit der Neufassung der Leitlinien einhergehenden Fragen und Probleme stellen sich somit fortan auch in Bezug auf die Auslegung seitens der deutschen Finanzverwaltung. Insbesondere die Bewertung der geleisteten Beiträge im Hinblick auf die Berücksichtigung von Gewinnelementen ist dabei mit großer Rechtsunsicherheit behaftet. Der Beitrag zeigt die Grundsätze zu Kostenumlagevereinbarungen auf und diskutiert die Problematik der Beitragsbewertung in Bezug auf die Verwendung von Kosten respektive Marktpreisen.

Kernaussagen
  • Das verweist unmittelbar auf die Grundsätze der OECD zu Cost Contribution Arrangements. Sinn und Zweck einer solchen Kostenumlagevereinbarung ist die Entwicklung von Vermögenswerten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unter Zusammenwirken im gemeinsamen Interesse, de...