Bilanzanalyse
14. Aufl. 2019
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1. Teil Lösungen zu den Übungen und Kontrollfragen
Zu Kapitel 1, Abschnitt 1.1
▶ Handelsrechtliche Vorschriften:
Einzelunternehmen oder Personengesellschaften:
Gewinnermittlung, Dokumentationsfunktion zur Bereitstellung von Beweismaterial, insbesondere für den Konkursfall. Selbstinformation über das Schuldentilgungspotenzial im Interesse des Gläubigerschutzes.
Kapitalgesellschaften:
Darüber hinaus Ausschüttungssperre und Sicherung einer Mindestausschüttung; Rechenschaft gegenüber Gesellschaften.
Veröffentlichungspflichtig sind grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften (ggf. auch durch Hinterlegung beim Bundesanzeiger), sowie rechtsformunabhängig, Großunternehmen, die die durch das PubIG (§ 1) gesetzten Größenmerkmale erfüllen.
Die Veröffentlichung dient bei Kapitalgesellschaften dem Schutz der Gesellschafter und Gläubiger. Auf diese Weise erlangen die Gesellschafter Informationen für ihre E...