Fertigung eines Kellergeländers in der Werkstatt des beauftragten Schlossereibetriebs keine steuerbegünstigten Handwerkerleistungen
„im” Haushalt des Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, sind nicht als Handwerkerleistungen
in einem Haushalt gem. § 35a Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 35 a Abs. 3 S. 1 EStG zu berücksichtigen (vgl. , EFG 2017 S. 1447; im Streitfall: Arbeitskosten für die Fertigung eines Kellergeländers in der Werkstatt
des beauftragten Schlossereibetriebs).
2. „In” einem Haushalt wird eine Leistung erbracht, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts geleistet wird.
Der Begriff des Haushalts ist insoweit räumlich-funktional auszulegen; es muss sich um Leistungen handeln, die in unmittelbarem
räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 540 Nr. 7 EStB 2019 S. 287 Nr. 7 CAAAH-09261
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