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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 542/17 U EFG 2019 S. 325 Nr. 5

Gesetze: FGO § 42; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; FGO § 101; AO § 129; AO § 171 Abs. 3a Satz 3; AO § 171 Abs. 4; AO § 351 Abs. 1

Erledigungserklärungen nach Änderungszusage: Klage gegen Änderungsbescheid – Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit des Änderungsbescheids

Leitsatz

Die Festsetzungsfrist für eine nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Klageverfahren ergangene geänderte Steuerfestsetzung ist – anders als im Fall der Aufhebung des Bescheides durch die Finanzbehörde - in entsprechender Anwendung des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO bis zur Unanfechtbarkeit des Änderungsbescheids gehemmt (Abgrenzung zum , BStBl 2005 II S. 122).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 325 Nr. 5
RAAAH-09256

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