Die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen ist als steuerbare Einnahme i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG zu
qualifizieren, die gemäß § 3 Nr. 3 lit. b) EStG steuerfrei ist.
Eine Verrechnung des Erstattungsbetrages als negative Sonderausgabe im Zuflussjahr kommt daher nicht in Betracht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 10 Nr. 20 DStRE 2019 S. 729 Nr. 12 EFG 2019 S. 410 Nr. 6 EStB 2019 S. 286 Nr. 7 ErbStB 2019 S. 136 Nr. 5 GStB 2019 S. 313 Nr. 9 KÖSDI 2019 S. 21181 Nr. 4 TAAAH-09251
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.