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Sonderbetriebseinnahmen bei Mitunternehmern
Fallbeispiel
An der KG ist A als Komplementär und B als Kommanditist je zur Hälfte beteiligt. A gewährt der KG ab ein Darlehen i. H. v. 100.000 € zu angemessenen 2 % Zinsen p. a. B verpachtet an die KG ab dem ein unbebautes Grundstück für mtl. 4.000 € umsatzsteuerfrei. Die KG bucht sowohl die Zinsen als auch die Pacht als Aufwand und überweist den Betrag auf das private Bankkonto des A bzw. B.
Einführung
Neben den Gewinnanteilen zählen bei Mitunternehmern einer Personengesellschaft zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft in Form eines Gehalts, als Zinsen für ein hingegebenes Darlehen oder als Miete/Pacht für die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhalten hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Mitunternehmer ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, eine unternehmerische Initiative entfalten kann sowie unternehmerisches Risiko trägt. Bei der Beurteilung der Mitunternehmerschaft kommt es nicht allein auf die zivil- und steuerrechtliche Betrachtung an, sondern auf die von den Beteiligten gewollten Rechtswirkungen und die sich daraus ergebende Einordnung (BStBl 1994 II S. 282BStBl 1987 II S. 553