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ZFA Nr. 3 vom Seite 19

Kaufvertragsstörungen

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Bei einem Kaufvertrag können im Rahmen des Erfüllungsgeschäftes verschiedene Pflichtverletzungen durch den Verkäufer, aber auch den Käufer, auftreten.

Es kommt leider immer wieder vor, dass Lieferer bzw. Verkäufer die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Pflichten nicht oder nur unvollständig erfüllen. Die entscheidende Rechtsquelle für Kaufvertragsstörungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als wichtigste Rechtsnorm des Privatrechts.

Eine Leistungsstörung durch den Lieferer bzw. Verkäufer kann dabei entweder darin bestehen, dass

  • die gelieferte Ware Mängel aufweist (Schlechtlieferung) oder

  • die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Zeit geliefert wurde (Lieferungsverzug).

Auch der Käufer kann seine Pflichten verletzen, wenn er den vereinbarten Kaufpreis nicht oder zu spät bezahlt (Zahlungsverzug) oder die Ware nicht oder nicht rechtzeitig abnimmt (Annahmeverzug).

Schlechtleistung – Mangelhafte Lieferung

Der Käufer hat Anspruch auf Lieferung einer Ware, die sich in einem einwandfreiem Zustand befindet. Hat die Ware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, liegt ein Sachmangel vor, d. h. die Lieferung ist mangelhaft. Wurde die Beschaffenheit der Ware im Kaufvertrag nicht ausdrücklich...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten