Die Prüfung der Verwaltungsfachangestellten
20. Aufl. 2019
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D. Praktische Prüfung
1. Vorbemerkung
Die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte ist mit der zum in Kraft getretenen Ausbildungsordnung vom (BGBl. I S. 1029) neu geordnet worden. Nach der neuen Ausbildungsordnung umfasst die Abschlussprüfung neben vier schriftlichen Prüfungsbereichen entsprechend den neueren Entwicklungen in beruflichen Prüfungen statt einer mündlichen Prüfung eine praktische Prüfung in dem Prüfungsbereich Fallbezogene Rechtsanwendung. Die Inhalte der Fachrichtung, in denen der Prüfling ausgebildet worden ist, bilden dabei die Grundlage der praktischen Prüfung. Die Anforderungen für die praktische Prüfung sind in § 8 Abs. 3 Nr. 5 der Ausbildungsordnung festgelegt, die hierzu Folgendes bestimmt:
Der Prüfling soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann. Das Prüfungsgespräch einschließlich ...