1. Das berechtigte Feststellungsinteresse des Unternehmers gemäß § 109 SGB VII, anstelle des Verletzten die Feststellung eines Arbeitsunfalls zu verlangen, setzt die tatsächliche Inanspruchnahme des Unternehmers auf Schadensersatz voraus. Die bloße abstrakte Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme oder eine vom Unternehmer vor Erhebung von Schadensersatzansprüchen vorsorglich erklärte Haftungsübernahme genügt nicht.
2. Die Teilnahme an einer vom Unternehmen finanzierten und organisierten Freizeitveranstaltung zur Auflockerung eines Meetings ausgewählter Beschäftigter im Bereich des Managements ist keine versicherte Gemeinschaftsveranstaltung.
Fundstelle(n): GAAAH-08830
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.