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BFH 10.10.2018 X R 44-45/17, BBK 6/2019 S. 249

Dienstwagen für Ehegatten-Minijobber nicht fremdüblich

Ein Arbeitsvertrag mit einem Ehegatten, der als Minijobber angestellt wird, ist nicht fremdüblich, wenn dem Ehegatten ein Dienstwagen zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstkostenbeteiligung überlassen wird.

[i]Auf Art des Dienstwagens kommt es nicht an Es kommt nicht darauf an, ob der Ehegatte für seine Tätigkeit einen Dienstwagen benötigt, z. B. als Kurierfahrer, und ob es sich bei dem Dienstwagen um ein gehobenes oder neues Kfz-Modell handelt. Entscheidend ist, dass eine ausgiebige private Nutzung des Dienstwagens den Kfz-Aufwand deutlich erhöht und damit auch den Gehaltsanspruch des Ehegatten überproportional erhöht. Dies ist eine einseitige Risikoverteilung zulasten des Arbeitgebers.

Beispiel

[i]Einseitige Risikoverteilung zulasten des Arbeitgebers Statt des vom Arbeitgeber für Privatfahrten erwarteten Kfz-Aufwands von 100 € monatlich nutzt der Ehegatte den...