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Änderung des AEAO
Das BMF hat den AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Neben dem „AEAO zu § 152 – Verspätungszuschlag“ sowie „AEAO zu § 235 – Verzinsung von hinterzogenen Steuern“ haben sich wesentliche Änderungen im AEAO zu § 51, § 52, § 55, § 64, § 67, § 68, § 93, Nr. 3.5 zu § 171, § 233a sowie § 251 ergeben ( NWB SAAAH-07961).