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Arbeitsvertrag: Geltendmachung von Forderungen per E-Mail
Wird eine Forderung per E-Mail geltend gemacht, ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die E-Mail dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist, so das Urteil des LAG Berlin- Brandenburg vom - 2 Sa 403/18 NWB PAAAH-06121.
Die Parteien streiten um Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden müssen. Der Arbeitgeber, ein Rechtsanwalt, hat den Zugang einer E-Mail bestritten, von der die Angestellte behauptete, sie habe die E-Mail, in der sie den Arbeitgeber aufgefordert habe, das Gehalt für den Monat Ju...