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Altersteilzeit: Freistellungsphase und Urlaubsansprüche
Richtet sich ein Anspruch auf Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs (allein) nach § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist (vgl. NWB KAAAG-50716), scheidet die Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen, die während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit im Blockmodell entstanden sind, schon deshalb aus, weil während dieses Zeitraums keine einen Urlaubsanspruch begründende Arbeitspflicht besteht ( NWB VAAAG-98700).
Im Übrigen habe der Arbeitnehmer Urlaub nicht rechtzeitig unter Angabe seiner Wünsche beantragt. Selbst wenn aber die Nichtgewährung von Urlaub im ersten Quartal 2016 eine Pflichtverletzung der Arbeitgeberin...