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Aufwendungen für Erwerb oder Erstellung von Domain und Homepage
[i]Broemel/Endert, Aktivierung von Internetauftritten in Handels- und Steuerbilanz, BBK 24/2013 S. 1173 NWB RAAAE-50964 Im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft wird es für Unternehmen immer wichtiger, mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten zu sein. Im Folgenden wird die bilanzielle Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Grundlagen
1. Erwerb einer Domain
Der Begriff der Homepage meint im weiteren Sinne die Bezeichnung für den gesamten Internetauftritt eines Unternehmens. Voraussetzung für das Betreiben einer solchen Homepage ist der Erwerb eines Domain-Namens (= Internetadresse). Zu diesem Zweck kann sich der Internetnutzer mit seinem Domain-Namen beim Deutschen Information Network Center (kurz: DENIC) registrieren lassen.
Für den Fall, dass der Domain-Name bereits vorhanden sein sollte, besteht die Möglichkeit, den Domain-Namen von einem Dritten zu erwerben, der von der DENIC ausfindig gemacht werden kann.
Obwohl [i]Domain-Name als Nutzungsrecht der Nutzer nach dem Registrierungsvertrag der DENIC als Domaininhaber bezeichnet und im allgemeinen Sprachgebrauch auch oft vom Eigentümer einer Domain gesprochen wird, wird weder ein Eigentum an dem Namen noch ein Eigentum an der Internetadresse erworben...