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Erbschaftsteuer – Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer (FG)
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit v. bis zum eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.
Hintergrund: Das BVerfG hatte in seinem Urteil v. - 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50) die Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum eine Neuregelung zu schaffen. Während des Gesetzgebungsverfahrens kam es zu Verzögerungen. Die Neuregelung wurde erst am mit Wirkung zum verkündet.
Sachverhalt: Die Klägerin erbte im August 2016 ein Netto-Kapitalvermögen von rund 65.000 €. Daraufhin setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit der Begründung, dass für die ...