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Lexikon - Stand: 27.02.2023

Entstrickungsbesteuerung

Dr. Benjamin S. Cortez und und Sebastian Schmidt

I. Allgemeines

Das Konzept der Entstrickungsbesteuerung beabsichtigt die steuerliche Erfassung stiller Reserven bei Austritt aus der deutschen (unbeschränkten oder beschränkten) Steuerpflicht. Eine allgemeine gesetzliche Definition des Begriffs der „Entstrickung“ existiert im deutschen Steuerrecht nicht. So meint die Entstrickung, dass ein bestehendes (deutsches) Besteuerungsrecht bzw. die Möglichkeit einer Besteuerung stiller Reserven vollständig oder zumindest teilweise erlischt. Diese Einschränkung der Besteuerungsmöglichkeit kann sich entweder aus dem Ausscheiden des Steuersubjekts (subjektbezogene Entstrickung) oder des Steuerobjekts (objektbezogene Entstrickung) aus der Steuerpflicht ergeben.

Die Regelungen der Entstrickungsbesteuerung nehmen in systematischer Hinsicht eine zentrale Stellung ein. Folglich konkretisiert sich mit ihnen die Abgrenzung der Besteuerungshoheiten zwischen verschiedenen Steuerjurisdiktionen.

Demgegenüber umschreibt die Verstrickung, als Gegenpol zur Entstrickung, den Eintritt eines Steuersubjekts oder -objekts in die deutsche Besteuerungshoheit.

Das deutsche Steuerrecht kennt mehrere Regelungen der Entstrickungsbesteuer...