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Lexikon - Stand: 29.03.2023

Steuerliche Beihilfen im EU-Recht

Thorsten Wagemann

I. Allgemeines

Eines der Ziele der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts, in dem Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren können. Dieser Binnenmarkt soll zu einer allgemeinen Mehrung des Wohlstands und zu einer nachhaltigen Entwicklung der gesamteuropäischen Wirtschaft beitragen. Einzelstaatliche Interventionen durch die gezielte Förderung nationaler Unternehmen können jedoch zu wettbewerbsverzerrenden Effekten führen und stehen somit grds. dem Ziel des EU-Binnenmarkts entgegen.

Potenziell schädliche staatliche Beihilfen können in vielen Erscheinungsformen auftreten: Zu nennen wären z. B. Beihilfen durch staatliche Geldleistungen oder in Form der Gewährung von steuerlichen Vorteilen. Durch das Steuerrecht gewährte Beihilfen treten meist in Form einer sog. Verschonungssubvention auf, hierbei handelt es sich um steuerliche Vergünstigungen durch spezielle Abschreibungsregelungen oder ermäßigte Steuertarife.

II. Art. 107 AEUV als Prüfungsnorm für schädliche Beihilfen

1. Schädliche Beihilfen

Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV besteht ein Verbot für staatliche Beihilfen, die dazu geeignet sind, durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb zu verfäls...