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Lexikon - Stand: 27.02.2023

Hinzurechnungsbetrag

Dr. Benjamin Engel und und Dr. Lukas Hilbert

I. Begriff

Der Begriff des Hinzurechnungsbetrags ist in § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG gesetzlich definiert. Danach handelt es sich hierbei um die beim unbeschränkt Steuerpflichtigen anzusetzenden steuerpflichtigen Zwischeneinkünfte, nach derzeitiger Rechtslage abzüglich der auf diese Einkünfte bzw. das zugrundeliegende Vermögen erhobenen Steuern.

Es erhöht sich der Hinzurechnungsbetrag jedoch um die ausländischen Steuern, für die eine Anrechnung auf die inländische Einkommen- oder Körperschaftsteuer beantragt wurde (§ 12 Abs. 1 Satz 2 AStG). Letztlich umschreibt der Hinzurechnungsbetrag somit jene Position, mit der niedrig besteuerte „passive“ Einkünfte ausländischer Zwischengesellschaften im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung beim unbeschränkt Steuerpflichtigen der inländischen Besteuerung unterworfen werden.

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATAD-UmsG) mit Bearbeitungsstand v.  veröffentlicht, welcher zahlreiche Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht. Unter anderem sieht der Entwurf systematische Änderungen bei der Steueranrechnung vor, infolge derer der Hinzurechnungsbetrag als „die nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünfte“ definiert werden soll (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AStG).

II. Ermittlung

1. Maßgeblichkeit...