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Lexikon - Stand: 01.03.2025

Hinzurechnungsbesteuerung

Dr. Benjamin Engel und Dr. Lukas Hilbert

I. Wesen der Hinzurechnungsbesteuerung und aktuelle Entwicklungen

Das Rechtsinstitut der Hinzurechnungsbesteuerung wurde mit der Verabschiedung des Außensteuergesetzes (AStG) 1972 eingeführt und im Jahre 2021 durch das sog. ATAD-Umsetzungsgesetz modernisiert und an europarechtliche Vorgaben der sog. EU Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) angepasst. Gesetzgeberisches Ziel war und ist es weiterhin, zu verhindern, dass sich Steuerpflichtige durch die (missbräuchliche) Verlagerung von bestimmten Tätigkeiten auf eine Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (sog. Zwischengesellschaft) ungerechtfertigte Steuervorteile verschaffen. Vor diesem Hintergrund soll durch die Hinzurechnungsbesteuerung eine Steuerbelastung hergestellt werden, wie sie sich ohne Zwischenschaltung der ausländischen Kapitalgesellschaft ergeben hätte.

II. Tatbestandsvoraussetzungen

Die Hinzurechnungsbesteuerung findet grds. auf Einkünfte einer Kapitalgesellschaft Anwendung, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind (§ 7 Abs. 1 AStG):

  • Die Kapitalgesellschaft hat weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland (ausländische Gesellschaft).

  • An der Kapitalgesellschaft hält eine unbeschränkt steuerpflichtige Person – alleine oder gemeinsam mit nahestehenden Personen – unmittelbar oder m...