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WP Praxis 3/2019 S. 85

Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei Vorsorgevollmacht und Mitwirkung an der Bestellung eines neuen Geschäftsführers

Aus dem Kreis der Mitglieder erreichte die WPK folgende Anfrage: „Ein Prüfungsmandant möchte mich im Rahmen einer Vorsorge- und Vollmachtsregelung für den Fall seines Todes und unter der Bedingung, dass seine derzeit noch minderjährigen Kinder zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit der treuhänderischen Verwaltung der Gesellschaftsanteile betrauen. Außerdem soll ich an der Bestellung eines neuen Geschäftsführers mitwirken. Schließt mich dies von der Durchführung der Abschlussprüfung aus?“

Antwort der WPK: Einer Vorsorge- und Vollmachtsregelung ist nicht per se schädlich, sondern erst bei Eintritt des Vollmachtsfalls. Dann tritt Ausschluss nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB ein wegen Anteilsbesitz durch die treuhänderische Verwaltung. Mitwirkungsrecht bei Bestellung eines Geschäftsführers ...