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WP Praxis 3/2019 S. 85

Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärung nach VerpackG veröffentlicht

Nach Meldung der WPK vom hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG“ (Stand ) veröffentlicht. Diese sind von den jeweiligen Prüfern verpflichtend zu beachten. Wiederholte und grobpflichtige Verstöße dagegen können die Entfernung des jeweiligen Prüfers aus dem Prüferregister zur Folge haben.

Hinweis:

Meldung und Prüfleitlinien sind abrufbar unter http://go.nwb.de/44r3p.