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Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärung nach VerpackG veröffentlicht
Nach Meldung der WPK vom hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen zur Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG“ (Stand ) veröffentlicht. Diese sind von den jeweiligen Prüfern verpflichtend zu beachten. Wiederholte und grobpflichtige Verstöße dagegen können die Entfernung des jeweiligen Prüfers aus dem Prüferregister zur Folge haben.
Meldung und Prüfleitlinien sind abrufbar unter http://go.nwb.de/44r3p.