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IDW PS 830 n. F. zur Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung verabschiedet
Nach Meldung des IDW vom hat der HFA nun den IDW PS 830 n. F. „Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“ verabschiedet. Die Neufassung gilt erstmals für MaBV-Prüfungen ab dem bzw. für die MaBV-Anforderungen im Kalenderjahr 2019. Gegenüber der Entwurfsfassung wurden die Ausführungen zur Prüfung einer Auswahl von Elementen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des § 4 MaBV konkretisiert.
IDW PS 830 n. F. soll in IDW Life 2/2019 veröffentlicht werden. Die Meldung des IDW ist abrufbar unter http://go.nwb.de/v0mjg.