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Eigenverbrauch: Pauschbeträge für 2019
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für Eigenverbrauch) für 2019 in einem Schreiben veröffentlicht. Die Pauschalen werden auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt berechneten Aufwendungen privater Haushalte für Lebensmittel festgelegt und beruhen auf Erfahrungswerten. Mit den Pauschbeträgen ersparen sich Betroffene die Aufzeichnung von Einzelentnahmen.
Die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2019 finden Sie im -06 NWB IAAAH-03420.