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Personal: Drittes Geschlecht unbedingt berücksichtigen
Unternehmen, die Personal z. B. per Stellenausschreibung suchen, sollten darauf achten, dass sie eine Stelle nicht nur mit zwei Zusätzen versehen (z. B. Bäcker (m/w)), sondern unbedingt einen weiteren Zusatz nutzen. Möglich ist beispielsweise „Bäcker (m/w/d)“, wobei „d“ für divers/diverse steht. Man kann auch mit dem Zusatz „Bäcker (m/w/i/t)“ arbeiten, wobei „i“ für intersexuell und „t“ für transsexuell steht. Unterlassen Firmen es, mit erweitertem Zusatz zu agieren, gehen sie das Risiko ein, dass sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und verklagt werden.
Das AGG ist in der NWB Datenbank abrufbar unter NWB GAAAB-92972.