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BFH  - I R 25/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 21, UmwStG § 22 Abs 1 S 1, UmwStG § 22 Abs 2 S 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 163

Rechtsfrage

Hat aufgrund des Formwechsels der übernehmenden Gesellschaft, der nach einem qualifizierten Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG 2006 durchgeführt wurde, beim Einbringenden eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II zu erfolgen?

Ist gemäß § 163 AO im Billigkeitswege auf die steuererhöhende Berücksichtigung eines Einbringungsgewinns II zu verzichten?

Anteilstausch; Billigkeitsmaßnahme; Einbringung; Formwechsel; Rückwirkendes Ereignis

Fundstelle(n):
NAAAH-07993

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