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Hessisches FG | Kürzung bei Ausschüttungen ausländischer, doppelt ansässiger Gesellschaften
Eine gewerbesteuerliche Kürzung um Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften gem. § 9 Abs. 2a GewStG ist auch vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist.
Die Klägerin, eine deutsche GmbH, war 2009 zu 100 % an einer belgischen Personengesellschaft beteiligt, die steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt wurde. Die belgische Gesellschaft war zu 14 % an einer mexikanischen Gesellschaft beteiligt, die im Streitjahr Gewinn an die belgische Gesellschaft ausschüttete, die diesen Gewinn an die Klägerin weiterleitete. Die Klägerin beantragte im Rahmen der gewerbesteuerlichen Veranlagung die Hinzurechnung des Gewinns nach § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG i. V. mit der Mutter-Tochter-Richtlinie zu kürzen. Das Finanzgericht hat der Klage stattgegeben. ...