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IWB Nr. 4 vom Seite 145

Thailand führt neue Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation ein

Dr. Thorben Kundt und und Dr. Alexander Totzek sind Mitarbeiter bei PwC im Bereich Transfer Pricing in Hamburg

Am wurde in [i]Spezifische Vorschriften zu Verrechnungspreisen sind seit Anfang 2019 in KraftThailand der Revenue Code Amendment Act (No. 47) durch Veröffentlichung im thailändischen Amtsblatt (Royal Gazette) in geltendes Recht umgesetzt. Hierdurch wird das thailändische Steuergesetz (Revenue Code) um spezifische Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation ergänzt, die für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem gültig sind. Der erste Entwurf der Verrechnungspreisregelungen wurde bereits vor drei Jahren durch das thailändische Kabinett angenommen.

I. Erklärung zu Transaktionen mit verbundenen Unternehmen

Die [i]Erklärungspflicht ab moderater Umsatzschwelle für verbundene Unternehmenneuen Verrechnungspreisvorschriften sehen vor, dass Unternehmen ab einem jährlichen Umsatz von 200 Mio. THB (ca. 5,5 Mio. €) Auskunft zu verbundenen Unternehmen und Transaktionen mit den verbundenen Unternehmen im zu dokumentierenden Wirtschaftsjahr geben müssen. Die Umsatzschwelle übersteigt dabei deutlich den ursprünglich im Entwurf vorgesehen Wert von 30 Mio. THB (ca. 840.000 €) und stellt somit eine Erleichterung für den thailändischen Steuerpflichtigen dar. In der Vergangenheit gab es keine Verpflichtung zur Einreichung einer solchen Erklärung.

Sofern die Umsatzschwelle von 200 Mio. THB einschlägig ist, sind die Anga...