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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 221/16 EFG 2019 S. 418 Nr. 6

Gesetze: EStG § 5a Abs. 1 ; EStG § 5a Abs. 2

Tonnagebesteuerung: Langfristiges Betreiben eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr

Leitsatz

§ 5a EStG setzt die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus. Das Merkmal "Absicht" erfordert mehr als einen bedingten Vorsatz, das Schiff langfristig zu betreiben. Ist der Steuerpflichtige noch unentschlossen und gegenüber verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten - Selbstbetreiben, Veräußerung, etc. - offen, fehlt es an der erforderlichen Betreibensabsicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 418 Nr. 6
HAAAH-07716

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