Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Beschluss v. - 2 Ko 2555/18 EFG 2019 S. 557 Nr. 7

Gesetze: GKG § 52; EStG § 50d Abs 2

Finanzgerichtsverfahren

Gegenstandswert bei beantragter Freistellungsbescheinigung nach § 50d Abs. 2 EStG

Leitsatz

Gegenstandswert bei Streit über die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist der Auffangstreitwert, es sein denn, es wird substantiiert vorgetragen, dass die Ausschüttung eines Gewinns in einer bestimmten Höhe beabsichtigt gewesen war und dies nur wegen der fehlenden Freistellungsbescheinigung unterblieben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 406 Nr. 8
DStR 2019 S. 14 Nr. 15
DStRE 2019 S. 530 Nr. 8
EFG 2019 S. 557 Nr. 7
StB 2019 S. 84 Nr. 4
DAAAH-07713

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden