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Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter bei Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Leasingverträge vereinen Facetten des Kaufvertrags mit denen eines Mietvertrags. Selbst wenn die Leasingzahlungen des Leasingnehmers nicht die gesamten Anschaffungskosten des Leasinggebers decken, muss entschieden werden, wer den Leasinggegenstand als wirtschaftlicher Eigentümer zu aktivieren hat und die Abschreibung vornehmen darf.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4215 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
4570 | Mietleasing Kfz | |
4810 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
4965 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4815 | Kaufleasing |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6316 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
6560 | Mietleasing Kfz | |
6498 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
6840 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen ... |