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Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel ist europarechtskonform
EuGH gibt grünes Licht für Steuerbegünstigung bei konzerninternen Umstrukturierungen
[i]EuGH, Urteil v. 19.12.2018 - Rs. C-374/17 „A-Brauerei“ NWB YAAAH-05146 Der „A-Brauerei“ NWB YAAAH-05146 entschieden, dass die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel keine verbotene staatliche Beihilfe i. S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt und damit europarechtskonform ist. Im Ergebnis bestätigt das Gericht somit die Auffassung des Generalanwalts, der ebenfalls die Ansicht vertrat, bei der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel handele es sich nicht um eine verbotene Beihilfe.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund
[i]Vollständige SteuerbefreiungGegenstand des Verfahrens war die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel (§ 6a GrEStG), die für bestimmte grunderwerbsteuerbare Vorgänge eine vollständige Steuerbefreiung vorsieht (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG). Vom Wortlaut nicht erfasst ist hingegen die unmittelbare Grundstücksübertragung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; vgl. NWB JAAAH-02105).
1. Voraussetzungen für die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel
[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435 Voraussetzung für die Anwendung der Konzernklausel ist, dass der steuerbare Rechtsvorgang auf einer Umwandlung, Einbringung oder einem anderen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertragl...