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Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit
Bei der Körperschaftsteuer, die auf einen Sanierungsgewinn entfällt, der aufgrund eines Insolvenzplans entstanden ist, handelt es sich nicht um eine Insolvenzforderung, die vom FA zur Insolvenztabelle anzumelden wäre (Bezug: § 38, § 55 InsO; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG; § 246 Abs. 1 HGB; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Über das Vermögen der klagenden GmbH wurde durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts (AG) im Jahr 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Im Insolvenzverfahren wurde ein Insolvenzplan erstellt. 2009 hob das AG das Insolvenzverfahren auf, nachdem der bestätigte Insolvenzplan vom zum rechtswirksam geworden war. Am beschloss die Gesellschafterversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft. Der Beschluss wurde am ins Handelsregister eingetragen. 2010 reich...