Arbeitshilfe - Stand: 17.08.2023

Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt?

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Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAH-07469