Arbeitshilfe - Stand: 24.10.2019

Die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente ist gemäß § 34 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn die Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente vereinbaren

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Ist die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente i.S. des § 93 Abs. 3 EStG gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn die Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente vereinbaren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAH-07449