Tests und Klassenarbeiten in BWL und VWL
1. Aufl. 2019
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2. Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Ergänzen Sie den Lückentext zum Thema Kündigung indem Sie die richtigen Begriffe in die Tabelle eintragen:
Ein Arbeitsverhältnis kann insgesamt auf A verschiedene Arten beendet werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann B gekündigt werden. Wer eine solche Kündigung verursacht, der muss unter Umständen C leisten. Sofern der D Kündigungsschutz vorliegt, ist eine Kündigung nur zulässig, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Bei einer Kündigung aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers ist als Voraussetzung eine vorherige E erforderlich. Arbeitnehmer, die bestimmten Personenkreisen angehören, genießen einen F Kündigungsschutz, d. h., sie sind grundsätzlich G. So sind beispielsweise Auszubildende nach Ablauf der H unkündbar, Betriebsräte und Jugendvertreter während der I und noch J danach.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Buchstabe | Begriff |
A
| |
B
| |
C
| |
D
| |
E
| |
F
| |
G
| |
H
| |
I
| |
J
|
Lösung
Nennen Sie fünf Gesetze, die sich mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen beschäftigen.
Lösung