Schätzung des erforderlichen Hefeeinsatzes
bei einer Fladenbrotbäckerei
Leitsatz
1. Die Schätzung ist ein Verfahren,
Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen
zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens
um Aufklärung nicht möglich ist. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die
für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Auszugehen
ist von dem aufgeklärten Sachverhalt. Es bedarf weiterhin der Feststellung,
dass eine weitere Sachaufklärung nicht möglich oder nicht zumutbar
ist.
2. Die durch Schätzung ermittelte
Besteuerungsgrundlage enthält einen Unsicherheitsbereich, der vom
Wahrscheinlichkeitsgrad der Schätzung abhängig ist. Die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Schätzung zutreffend ist, wird umso größer sein, je umfangreicher
der zugrunde gelegte gewisse Sachverhalt und je zuverlässiger die angewandte
Schätzungsmethode ist. Die Unschärfe, die jeder Schätzung anhaftet, kann
im Allgemeinen vernachlässigt werden. Soweit sie sich zuungunsten
des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn
er den Anlass für die Schätzung gegeben hat.
3. Welche Schätzungsmethode
dem Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen
so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahekommen,
am besten gerecht wird, ist grundsätzlich eine Frage der Tatsachenfeststellung
durch das Finanzgericht, das eine eigene Schätzungsbefugnis hat
(§ 96 Abs.1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO). Schätzungen müssen insgesamt
in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich
vernünftig und möglich sein.
4. Anders als im Strafverfahren
ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht zugunsten des Steuerpflichtigen
von dem für diesen günstigeren Ende der Schwankungsbreite auszugehen.
Zulässig ist bei einer Schätzung, zu der der Steuerpflichtige durch
unvollständigen Aufzeichnungen Anlass gegeben hat, sogar, vom ungünstigeren
Ende der Schwankungsbreite auszugehen.
5. Zur Schätzung des erforderlichen
Hefeeinsatzes für Fladenbrot und weitere typische Backwaren einer
Fladenbrotbäckerei im Einzelnen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2019 S. 500 EFG 2019 S. 321 Nr. 5 KÖSDI 2019 S. 21176 Nr. 4 VAAAH-07195
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