Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung Zusammenhang mit der Einbringung nießbrauchbelasteter Anteile an einer
Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft vor?
Leitsatz
Ein unentgeltlicher Nießbrauch an einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht anzuerkennen.
Die Kapitalerträge sind nicht dem Nießbraucher sondern dem Nießbrauchbesteller zuzurechnen.
Zahlungen aufgrund einer Gewinnausschüttung im Anschluss an die Einbringung nießbrauchbelasteter Anteile (Unentgeltlicher
Quotennießbrauch) an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft stellen eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung
beim Gesellschafter dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2020 S. 312 DStR 2019 S. 6 Nr. 23 DStRE 2019 S. 877 Nr. 14 ErbStB 2019 S. 104 Nr. 4 TAAAH-07174
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