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Einkommensteuer | Leistungen einer vor dem abgeschlossenen Aufbauversicherung – Anforderungen an die Vereinbarung „laufender Beitragsleistungen“
Die im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten „laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe“ sind laut als „laufende Beitragsleistungen“ i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 anzusehen, wenn sie jährlich nach einer im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Berechnungsmethode geleistet werden.
Das Urteil des BFH ist nicht nur für den Kläger von einiger finanzieller Bedeutung, verringern sich doch seine sonstigen Einkünfte um 83.857 €; trotz des anzuwendenden Übergangsrechts hat es auch eine Breitenwirkung, da derartige „Aufbauversicherungen“ häufiger abgeschlossen wurden, die sehr viel später erfolgenden Auszahlungen aber die Frage nach der Steuerfreiheit aufwerfen, die für Einmalzahlungen ausgeschlossen war. Da bei Schaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 der Versorgungsgedanke im Vordergrund stand und n...