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BMF 24.01.2019 III C 3 - S 7279/19/10001 :001, BBK 5/2019 S. 205

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Rückabwicklung bei Bauträgern nach § 13b UStG

Das BMF erkennt die Ansprüche von Bauträgern auf Minderung der Umsatzsteuer für VZ bis 2013 in den Fällen an, in denen diese zu Unrecht das Reverse-Charge-Verfahren angewendet haben und die Umsatzsteuer für den leistenden Bauunternehmer abgeführt haben.

Weitere Voraussetzungen für den Minderungsanspruch müssen nicht vorliegen. Insbesondere ist nicht erforderlich, dass der Bauträger die Umsatzsteuer bereits an den [i]Keine weiteren Voraussetzungen für Minderungsanspruch des Bauträgers leistenden Bauunternehmer nachgezahlt hat oder dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, aufrechnen zu können.

Hinweis:

Das BMF [i]BMF folgt dem BFH folgt damit dem aktuellen BFH-Urteil und gibt seine entgegenstehende Auffassung auf. Das neue BMF-Schreiben gilt in allen noch offenen Fällen.

Zu [i]USt-Festsetzung muss verfahrensrechtlich offen seinbeachten ist, dass der Anspruch des Bauträgers auf Minderung der Umsatzsteuer bis VZ 2013 voraussetzt, dass...