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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 Sa 533/15

Gesetze: BGB § 1922 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Urlaubsansprüche erlöschen nicht, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endet. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch des Erben um.

Fundstelle(n):
SAAAH-06830

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