Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH | Vorsteuerabzug ohne Rechnung?
Der in der Baubranche tätige Kläger des Ausgangsverfahrens war zunächst – offenbar mangels Möglichkeit – steuerlich nicht erfasst. Er hatte keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und auch keine Steuererklärungen abgegeben. Nachdem er von Amts wegen registriert worden war, gestand ein Gericht ihm die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu. Allerdings hatte der Kläger keine Rechnungen, sondern lediglich einige Kassenzettel erhalten – und selbst die waren inzwischen aufgrund schlechter Qualität unlesbar. Das Gericht fragte, ob der Vorsteuerabzug aufgrund gerichtlicher Sachverständigengutachten gewährt werden könne.
Der EuGH war [i]Als (lediglich) formelle Voraussetzung sollen Rechnungen für den Vorsteuerabzug unter bestimmten Voraussetzungen entbehrlich sein im Ergebnis zwar nicht dieser Auffassung, allerdings nutzte er das Urteil dazu, die in seinem (Rs. C-516/14 „Barlis 06“ NWB HAAAF-82025) ausgeführten...